Mit der Fotoausrüstung auf Reisen

27. Juni 2017
von Sandra Petrowitz
6 Kommentare
Leichtes Fotografenleben in den Sanddünen der Rub al-Khali (Oman): die Autorin mit langer Brennweite auf der Suche nach Details. Der wasser- und staubfeste Rucksack mit dem Rest der Ausrüstung steht außerhalb des Bildes. Foto: Herbert Lobensommer

Mit der Fotoausrüstung auf Reisen

Wenn Fotografen reisen … Wer kennt ihn nicht, den Stoßseufzer angesichts dessen, was alles mit muss? Kameras, Objektive, Stativ, Filter, Akkus, Ladegeräte, Blitz, Festplatten, Laptop, Kartenleser, Kabel, Reinigungsmaterial – die Liste ließe sich beliebig verlängern. Wie bekommt man die eigene Ausrüstung sicher und stressarm von A nach B, vor allem bei Flugreisen – und was kann man tun, damit der Transport nicht in Schlepperei ausartet? Ein Geheimrezept, das in allen Fällen Abhilfe verspricht, gibt es nicht. Aber an vielen Stellen kann man sich das Fotografenleben zumindest ein kleines bisschen erleichtern.

Leichtes Fotografenleben in den Sanddünen der Rub al-Khali (Oman): die Autorin mit langer Brennweite auf der Suche nach Details. Der wasser- und staubfeste Rucksack mit dem Rest der Ausrüstung steht außerhalb des Bildes. Foto: Herbert Lobensommer

Die Kunst der Beschränkung

Ein kalter Morgen bei einer Trekkingtour in Patagonien. Neben Schlafsack, Isomatte und Zelt musste für Aufnahmen in der Morgendämmerung auch ein stabiles Stativ mit, das seitlich am Trekkingrucksack hing. Um nicht jedes Mal zum Fotografieren den Rucksack absetzen zu müssen, habe ich die Kamera meist in der Hand getragen. Foto: Ingrid Petrowitz

In Fotoforen sind sie Dauerbrenner: Fragen nach der ›geeigneten Kamera für eine Reise nach X‹ oder dem ›richtigen Objektiv für eine Tour in Y‹ – anstelle von X und Y lässt sich jede beliebige Destination, jedes denkbare Fotoziel einsetzen. Das legt vor allem eines nahe: Es gibt Bedarf an Antworten – offensichtlich ist eine gehörige Portion Unsicherheit im Spiel. Allerdings kommt es viel mehr darauf an, was und wie man fotografieren möchte, als auf die Frage, wo man das tut. Anders formuliert: Ein Objektiv, das in Namibia gute Bildqualität liefert, wird mutmaßlich auch in Peru oder in der Sächsischen Schweiz nicht ganz fehl am Platze sein.

Deshalb sollte man die Fragen anders stellen: Was will ich fotografieren und wie? Wo liegen meine Schwerpunkte? Wer auf Porträts aus ist oder vor allem Nachtfotografie betreiben will, wird mit einer anderen Ausstattung losziehen als ein Wildlife-Fotograf oder Allrounder. Mit welcher Ausrüstung bin ich vertraut oder kann dies bis zur Reise werden? Eine neue, gänzlich unbekannte Kamera im Urlaub auszuprobieren kann zu unangenehmen Überraschungen führen – man konzentriert sich mehr auf die Technik als aufs Erleben, Genießen und Fotografieren.

Das Schwierigste ist oft nicht, sich für etwas zu entscheiden, sondern die Herausforderung, alles ­andere konsequent zu Hause zu lassen. Die Kunst liegt in der Beschränkung – das stimuliert die Kreativität und nimmt Last von den Schultern. Wer meint, alles mitnehmen zu müssen, wird unterwegs womöglich feststellen, dass er unter dem Gewicht der Ausrüstung und bei der Qual der Wahl kaum Lust zum Fotografieren verspürt – mir ist es selbst schon so gegangen.

Holster, Rucksack, Fototasche?

Welchem Behältnis man die Fotoausrüstung anvertraut, ist Geschmackssache und abhängig von den Bedingungen, unter denen man fotografiert. Ein Streetfotograf wird eine Umhängetasche praktischer finden als ein Wanderer, der nebenher auch Bilder machen will und einen Holster vorzieht; einem Wildlife-Fotografen in Afrika kommt es auf Staub- und Regenschutz eher an als darauf, dass er weite Strecken mit dem Rucksack auf dem Rücken zurücklegen kann.

Orientieren Sie sich am Haupt-Einsatzzweck – häufig lässt sich schon im Vorfeld der Reise abschätzen, auf welche fotografischen Bedingungen man trifft. Ein Beispiel: Ist man auf Fotosafari in Afrika in einem offenen Fahrzeug unterwegs, braucht man einen Staub- und Regenschutz für die Ausrüstung, sollte aber auch schnell darauf zugreifen können. Ein Rucksack zum Aufklappen, den man neben sich auf den Mittelsitz legen kann, ist dafür besser geeignet als ein Toploader, in den man von oben hineingreift. Hat man hingegen keinen Mittelsitz zur Verfügung, kann es nötig sein, den Rucksack zwischen die Füße zu stellen – dann tut man sich eher schwer mit einem ›Aufklapp-Modell‹. Möglicherweise ist man in diesem Fall mit einem wasserdichten Packsack gut bedient, in den man die Kamera samt angesetztem Objektiv hineinsteckt, um etwas Schutz vor dem Staub zu haben – und zugleich einen schnellen Zugriff.

Grundsätzlich sollten Kameras, Objektive und Zubehör natürlich ausreichend vor Stößen, Wasser, Staub und Kratzern geschützt werden; eine Über-Polsterung kostet jedoch nur Platz und Gewicht. Schließlich spielt man mit dem Fotorucksack oder der Fototasche nicht Fußball, sondern geht mit der wertvollen Ausrüstung pfleglich um. Für mich sind Kameras und Objektive Präzisionswerkzeuge, aber kein Fall für Samthandschuhe oder die Vitrine. (Zugegeben: Den Einsatz als ›Werkzeug‹ sieht man meiner Ausrüstung auch an.)

Kamera & Co. über den Wolken

Urlaubs- und Fotografentraum: die Seychellen, hier die Küstenfelsen von La Digue. Wer nicht hinsegeln möchte oder kann, muss den Flieger nehmen – und tut gut daran, sich mit den Gepäckvorschriften der Fluggesellschaft zu beschäftigen.

Der Transport von Fotoausrüstung im Flugzeug ist ein heikles Thema. Anders als in der Hand oder auf dem Rücken möchte man teures Glas und kostspielige ­Elektronik nicht transportieren – es sei denn, man vertraut sie einem wirklich stabilen Transportbehältnis an, in dem sie (zusätzlich gut versichert, denn die übliche Versicherung für Fluggepäck reicht schon für normales Gepäck kaum aus) das raue Luftfahrt-Leben übersteht.

Die Vorschriften der Fluggesellschaften beschränken die Maße und das Gewicht sowohl des Haupt- als auch des Handgepäcks. Bei beiden hat jede Airline ihre eigenen Regeln – bei der einen dürfen es 6 Kilogramm Handgepäck sein, bei der nächsten 8 Kilo, bei der dritten ist es egal, solange die Maximalmaße nicht überschritten werden. Die erlaubten Abmessungen des Handgepäcks unterscheiden sich ebenfalls von Fluglinie zu Fluglinie; als Faustregel kann man von ungefähr 55 x 35 x 25 cm ausgehen. Hier hilft nur, die Vorgaben der Airline vorab zu prüfen – und das eigene Gepäckstück nachzumessen. Auf Herstellerangaben sollte man sich nicht verlassen. Und: Selbst wenn der Fotorucksack so gerade die Maximalmaß-Hürde nimmt, heißt das noch lange nicht, dass er nicht zu schwer ist – die Maße bestimmt der Hersteller, die Beladung der Fotograf. Und die Grenzen für beides zieht die Fluggesellschaft.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man das Gewicht oder die Menge des Handgepäcks gegen Zuzahlung vergrößern kann. Das funktioniert ausschließlich bei aufzugebendem Gepäck. Wenn dieses vom Gewicht oder den Maßen her das im Ticketpreis enthaltene Freigepäck übersteigt, dann kann man sich in vielen Fällen zusätzliche Gepäckstücke dazukaufen. (Im Allgemeinen ist es deutlich billiger, dies bereits bei der Buchung bzw. vor dem Flug im Internet zu erledigen als am Flughafen.)

Es ist jedoch nicht möglich, sich auf einem ähnlichen Weg Vorteile beim Handgepäck zu verschaffen! Der einzige Weg zu mehr Handgepäck führt – außer über die Wahl der Airline – über den Kauf eines Business-Class-Tickets, und das ist meist so viel teurer, dass man dann doch lieber leichter packt. Wohl dem, der ­einen nicht fotografierenden Partner oder eine nicht fotografierende Partnerin hat und die Fotoausrüstung auf zwei Handgepäckstücke aufteilen kann …

Fotoausrüstung im Handgepäck

Wie hält man Handgepäck so klein und leicht wie möglich? Tipp Nummer eins: Alles, was nicht zwingend ins Handgepäck muss, geht ins Hauptgepäck. Für mich persönlich ist das entscheidende Kriterium: Ich muss mit dem, was ich im Handgepäck habe, vor Ort fotografisch einsatzfähig sein – es kommt schon mal vor, dass das Hauptgepäck nicht oder nicht rechtzeitig am Zielflughafen eintrifft, weil es irgendwo auf Abwege geraten ist. Alles, was ich nicht unbedingt brauche oder wovon ich meine, dass ich darauf notfalls verzichten könnte, wandert in die große Reisetasche und wird dort mit Bekleidung gepolstert.

Tipp Nummer zwei: den erlaubten Spielraum nutzen. Eine Laptoptasche akzeptieren fast alle Airlines als zusätzliches Handgepäckstück – wer sie ein Nümmerchen größer wählt, kann darin auch Ladekabel, externe Festplatte oder Filter unterbringen. Ähnliches gilt für eine (kleine) Fototasche. In eine Gürteltasche passt neben Pass, Geldbeutel und Kleinkram oft auch noch eine Festplatte samt Kabel.

Tipp Nummer drei: Mit Unauffälligkeit kommt man weit. Vom legendä­ren Naturfotografen Fritz Pölking stammt der Rat, einen herkömmlichen Kabinentrolley mit einem gepolsterten Einsatz auszustatten und die Fotoausrüstung auf Reisen darin zu transportieren, während der Fotorucksack im Hauptgepäck mitfliegt. Vorteil: Man sieht wie ein ›normaler Tourist‹ aus – und kann die Ausrüstung bequem hinter sich herziehen, statt sie auf dem Rücken durch die Gegend zu buckeln. Ich nutze gelegentlich eine abgewandelte Variante: Die Fotoausrüstung kommt für den Flug lose in einen ungepolsterten, normalen Wander- oder kleinen Trekkingrucksack (ca. 45 Liter). Mikrofaser- oder Neopren-Einschlagtücher schützen Kameras und Objektive vor Kratzern und anderen Beschädigungen. So spart man sich Gewicht und Volumen von Polstern und Köchern; der große Fotorucksack fährt im Hauptgepäck mit, und vor Ort wird umgepackt.

Klingelschild in Wellington (Neuseeland), aufgenommen mit kleiner Ausrüstung: einem iPhone

Grundsätzlich gilt: Was klein und leicht wirkt, wird auch als klein und leicht wahrgenommen. Wer unter dem Gewicht eines riesigen Fotorucksacks beim Gang zum Schalter fast zusammenbricht, muss sich nicht wundern, wenn das Personal den Rucksack wiegen möchte.

Selbst wenn diese Frage kommen sollte: Mit Ruhe, Respekt und Verhandlungsgeschick lassen sich viele Situationen retten. Wie oft musste ich meinen Handgepäck-Rucksack schon auf die Waage stellen – oder habe noch vorher darauf verwiesen, dass es sich beim Inhalt um hochwertige Fotoausrüstung handelt. Meist wollte der Airline-Mitarbeiter dann in den Rucksack hineinschauen, um sich zu überzeugen, dass da wirklich Kameras und Objektive drin sind, und damit war das Thema zumeist auch erledigt. Manchmal musste ich ein bisschen länger verhandeln oder einen Vorgesetzten hinzubitten. In einem einzigen Fall (Air Tahiti) führte kein Verhandlungsweg zum Ziel, und ein Teil der Fotoausrüstung musste in den Bauch des Flugzeugs eingeladen werden – vorher hatten wir in einer zähen Prozedur das Handgepäck-Maximalgewicht von drei Kilogramm pro Person aber schon deutlich hochgehandelt.

Wichtig ist: ruhig, sachlich und höflich bleiben – Gelassenheit ist Trumpf, Aufregung schadet nur. Vernünftigen Argumenten verschließen sich die wenigsten Airline-Mitarbeiter. Und: Wer auf den letzten Drücker zum Flughafen kommt, hat von vornherein schlechte Karten bei allem, was ein paar Minuten länger dauern könnte – kein Wunder, wenn da die Anspannung von Minute zu Minute wächst.

Elefantenporträt, Botswana: Bei manchen Touren sind lange Brennweiten unerlässlich.

Falls argumentativ gar nichts hilft, kann man sich Kamera und Objektiv notfalls um den Hals hängen oder in (vorzugsweise großen) Jackentaschen verstauen. Zu diesem Zweck darf eine Jacke oder Fotoweste gern mit ins Handgepäck – ganz unten in den Rucksack gelegt, dient sie zugleich als Polster. Sollte keinerlei Alternative zum Aufgeben des Fotorucksacks als Hauptgepäck bleiben, kann man zumindest darum bitten, das empfindliche Gut direkt am Flugzeug an den Loader zu übergeben, der es in den Frachtraum packt (›Delivery at Aircraft‹). Am Zielort nimmt man das Gepäck dann auch dort wieder in Empfang. So kann man den Weg der Ausrüstung wenigstens so weit wie möglich verfolgen und verhindert die strapaziöse Odyssee auf Gepäckwagen und Förderbändern.

Es ist nützlich, wenn man für diesen Fall zu Hause schon einmal im Geiste durchgespielt hat, wie man die Ausrüstung aufteilt: Was bleibt als (erleichtertes) Handgepäck bei mir, was geht in den Frachtraum? Gute Vorbereitung erleichtert im Ernstfall die Entscheidung.

Übrigens ist Handgepäck nicht erst in der Ära der Digitalfotografie ein leidiges Thema: Der legendäre Naturfotograf Fritz Pölking hat seine Filme auch schon mal in eine große bunte Plastiktüte gepackt, wie man sie am Flughafen in den Duty-Free-Geschäften bekommt, um die Handgepäckregeln auszutricksen. »Wenn die Plastiktüten mit den am Flughafen gekauften Flaschen und Zigarettenstangen als zweites Handgepäckstück gelten würden, hätten die Flughäfen Millionenverluste, und es gäbe eine Palastrevolution. Daher werden diese bunten Tüten am Schalter und am Gate stillschweigend akzeptiert bzw. nicht zur Kenntnis genommen«, schrieb Pölking bereits 1998 in seinem Werkstattbuch Naturfotografie.

Keine Angst vor der Sicherheitskontrolle

Mit einem Rucksack oder einer Tasche voller Elektronik und Objektive kann man sich darauf einstellen, mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Sicherheitskontrolle auspacken zu dürfen. Zwar erfolgt die Auswahl dafür nach dem Zufallsprinzip, aber da sich aufeinandergestapelte Kameras und Objektive schlecht durchleuchten lassen, kommt es nach meiner Erfahrung eher häufiger vor, dass man ›fällig‹ ist. Auch dafür sollte man etwas Zeit einplanen. Üblicherweise muss man Kameras und Objektive einzeln in die bereitliegenden Kunststoffschalen legen, damit sie noch einmal durch das Röntgengerät geschoben werden können; das Gleiche geschieht separat mit dem (fast) leeren Rucksack oder der Tasche. Mitunter muss man anschließend noch zum Wisch-Test, bei der das Gepäck auf Sprengstoffpartikel untersucht wird. Die üblichen Regelungen, vor allem zum Thema Flüssigkeiten im Handgepäck, sollte man natürlich trotzdem nicht außer Acht lassen.

Keine Kameras mehr im Handgepäck?

Im März veröffentlichte die US-Transportsicherheits­behörde TSA eine neue Direktive, die umgehend Schlagzeilen machte: Passagiere auf Direktflügen aus acht Ländern im Nahen Osten und in Afrika dürfen keine größeren elektronischen Geräte mehr im Handgepäck mitnehmen. Das betrifft auch Kameras und Laptops. Bei den Ländern handelt es sich um Ägypten, Jordanien, Kuwait, Marokko, Katar, die Türkei, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate; die bekanntesten betroffenen Flughäfen sind Dubai, Doha, Qatar und Abu Dhabi. Für europäische Passagiere ist die neue Regelung, die für viel Wirbel gesorgt hat, jedoch nur dann von Bedeutung, wenn sie mit solchen Direktflügen in die USA reisen wollen.

Die Sache mit den Akkus

Mit freundlichen Grüßen aus Helsinki: die mir zugesandten Kamera-Akkus, die aus Sicherheitsgründen aus meinem eingecheckten Finnair-Gepäck entfernt worden waren.

Unabhängig davon sollten sich flugreisende Fotografen mit dem Thema Akkus beschäftigen und sich mit den entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft vertraut machen. Hintergrund der ganzen Diskussion: Die unter anderem in Kameras verwendeten Lithium-Ionen-Akkus können sich unter ungünstigen Umständen entzünden. Deshalb fallen sie in die Kategorie Gefahrgut, und für ihren Transport im Flugzeug gelten besondere Regelungen. Diese wiederum sind je nach Airline unterschiedlich, weswegen auch hier nur der Blick in die entsprechenden Informationen der jeweiligen Fluggesellschaft weiterhilft.

Als Faustregel kann man sich merken: Ersatz-Akkus gehören ins Handgepäck und sollten einzeln gegen Kurzschluss gesichert werden. Die elektrischen Kontakte müssen vor Kontakt mit Metall oder anderen Batterien geschützt sein. Eine Möglichkeit ist, die Batterien in der Originalverpackung mitzunehmen. Alternativ kann man die elektrischen Kontakte abkleben und/oder jede Batterie in einer separaten Plastiktüte verpacken.

Für stärkere Ersatzakkus mit 100 bis 160 Watt­stunden Nennleistung, wie sie zum Beispiel in Laptops oder Videokameras zum Einsatz kommen, ist bei vielen Fluggesellschaften eine vorherige Genehmigung nötig.

Der Teufel steckt im Detail – in den Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft. Schön transparent ist es zum Beispiel bei Swiss: Sämtliche Unterhaltungselektronik mit Lithium-Ionen-Akkus und sämtliche Ersatz-Akkus sind nur im Handgepäck erlaubt. Bei der Lufthansa heißt es im Merkblatt ›Gefährliche Gegenstände, die unter bestimmten Umständen befördert werden dürfen‹: »Pro Person sind nur zwei Lithiumionen-Zellen oder -Akkus erlaubt, einschließlich Ersatzakkus. Es dürfen nicht mehr als zwei Ersatz-Lithiumionen-Zellen oder -Akkus mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh oder zwei Ersatz-Lithiummetall-Akkus für solche Unterhaltungselektronikgeräte nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Akkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein.«

Abgesehen davon, dass man zumindest den mittleren Satz regelrecht verdauen muss, um sich den Sinn zu erschließen, habe ich noch nicht erlebt, dass jemand meine Kamera-Akkus gezählt hätte. Leider kann man aufgrund dieser Vorschriften aber auch nicht ausschließen, dass das irgendwann mal passiert – eine gewisse Unsicherheit bleibt.

In Helsinki wurden im Februar lose Kamera-Akkus aus meinem Hauptgepäck herausgefischt. Freundlicherweise hatten die finnischen Kontrolleure den Reißverschluss vorsichtig aufgebogen, anstatt das Schloss zu zerstören. (An dieser Stelle herzlichen Dank für dieses rücksichtsvolle Vorgehen!) Statt der Akkus fand ich in der Reisetasche ein auf Finnisch, Schwedisch und Englisch abgefasstes Schreiben, woraus hervorging, dass Ersatzbatterien nur im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Dazu gab es eine Anleitung, mit deren Hilfe ich die Akkus auslösen konnte (mit einer Frist von 30 Tagen); sie wurden mir auf dem Postweg zugeschickt. Kosten: 32 Euro, zahlbar per Kreditkarte.

Zoll & Co.

Auch das Thema Zoll ist für reisende Fotografen von Interesse, und zwar sowohl bei der Ausreise aus und der Einreise nach Deutschland als auch im Ausland. Das gilt besonders bei neuer oder neu wirkender Ausrüstung. (Meinen Kameras und Objektiven sieht man den gebrauchten Zustand deutlich an; wahrscheinlich ist das der Grund dafür, dass ich bislang noch keine entsprechenden Nachfragen beantworten musste.)

Grundsätzlich ist es ohne jegliche Zollformalitäten möglich, persönliche Reisegebrauchsgegenstände mit sich zu führen; dazu zählen auch wertvolle Bestandteile wie Fotoausrüstungen oder Laptops. Problematisch wird es dann, wenn bei der Wiedereinreise nach Deutschland Zweifel aufkommen, ob die Ausrüstung womöglich im Ausland gekauft wurde – in diesem Fall könnten Einfuhrabgaben erhoben werden (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer). Wer nicht nachweisen kann, dass er Kamera oder Objektive bereits auf dem Hinweg dabeihatte, steht vor einem Problem.
Kaufbelege sind nur dann wirklich nützlich, wenn aus ihnen die Seriennummer der Kamera oder des Objektivs hervorgeht. Ansonsten empfiehlt sich für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, der Gang mitsamt Ausrüstung zu einer Zollstelle. Dort sollte man sich vor der Ausreise einen sogenannten ›Nämlichkeitsnachweis‹ ausstellen lassen. (Der Name rührt daher, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird.) Fragen Sie nach der ›Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr‹ (Formular 0330). Sie müssen die Ausrüstung vorlegen und so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist (z. B. Angabe des Kamera- oder Objektivmodells, Seriennummer).

Auch an Flughäfen ist der Zoll vertreten; die Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung dauert zwar nur wenige Minuten, den entsprechenden Zeitaufwand sollte man allerdings einplanen.

Übrigens empfiehlt es sich ohnehin, eine Übersicht der Seriennummern aller mitgeführten Kameragehäuse und Objektive dabeizuhaben – die Liste erleichtert auch im (hoffentlich nie vorkommenden) Falle eines Diebstahls das Abfassen der entsprechenden Anzeige.

Apropos Diebstahl: Das Thema Kameraversicherung spielt im Zusammenhang mit Reisen natürlich auch eine Rolle. Entsprechende Nachfragen bestätigen das große Interesse an der Thematik. Es würde allerdings den Rahmen dieses Beitrags sprengen, hier und jetzt darauf ausführlich einzugehen. Wir werden uns deshalb in einer der nächsten fotoespresso-Ausgaben näher damit beschäftigen.

Dieser Artikel erschien auch in fotoespresso 3/2017

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6 Kommentare:
  1. Hallo Frau Petrowitz,
    vielen Dank fuer diesen Beitrag ! – gefreut hat mich auch, dass Sie an den unvergessenen Fritz Pölking erinnern…. 🙂 Ihre Tipps kann ich allesamt bestätigen, einige nehme ich als Anregung fuer die nächste Reisen.
    Ebenso kann ich allen, die mit einer einigermassen teuren Ausrüstung einigermassen „ernsthaft“ unterwegs sind nur zu einer Kamera-Versicherung raten: meine kostet zwar ca. 300 EUR im Jahr, ich habe sie (in ca. 6 Jahren) auch schon 2x in Anspruch nehmen „dürfen“ – Ursache: Schusseligkeit bzw. „dumm gelaufen“.
    Repräsentative bis kopfschüttelnde Beispiele hat mein Versicherungsmakler aus seiner Praxis hier zusammengestellt:
    http://www.kameraversicherung.de/kamera-versichern-schaden.html
    Meinen letzten Fall hat er auch auf seiner FaceBook-Seite dokumentiert……
    Zu guter letzt noch ein herzliches „Dankeschön“ an „fotoespresso“: ich weiss gar nicht mehr wie ich darauf gestossen bin, aber ich freue mich jetzt auf jede neue Ausgabe (und einige „dPunkt“-Bücher habe ich natürlich auch bei mir stehen 🙂 ).
    Schöne Grüsse – ktu

  2. Hallo
    Möchte mit meinem Fotoequipment auf die Seychellen Fliegen hab gelesen das hochwertiges Foto-Sport equipment dort am Zoll angegeben und eine Gebür zu zahlen ist stimmt das ? Haben sie Erfahrung mit den Seychellen.
    Mfg Markus

    1. Also ich hatte vor zwei Jahren 2 Bodys und 5 Objektive sowie eine großen Aufsteckblitz dabei. Softbox mit Stativ im Koffer. Hat keinen vor Ort interessiert. Keine Nachfrage am Flughafen usw.

  3. Ich war im letzten Jahr noch vor Corona auf den Seychellen und hatte einige Objektive und Kamera, Drohne etc. dabei…. das einzige was ich am Flughafen in Deutschland machen musste, die Kamera einschalten – könnte ja eine Bombe sein 🙂 ansonsten natürlich gut versichern, immer ein Auge drauf haben und ansonsten SPASS 🙂

  4. Danke für die wertvollen Tipps! Gerade der Absatz zum Thema Zoll hat einige Aspekte beinhaltet, die ich vorher noch nicht kannte.
    Ich nehme meine Kameras super gerne in den Urlaub mit, um auch dort schöne Fotos zu schießen. Ehrlich gesagt beschränke ich mich dabei meistens eher auf „günstigere“ Technik. Man weiß ja nie, ob nicht doch etwas kaputt/verloren/oder gestohlen wird. Vielleicht bin ich da auch etwas zu paranoid.
    Den Tipp mit der Liste werde ich beim nächsten Mal befolgen, um so besser abgesichert zu sein!

    Danke für den informativen Blogeintrag!

  5. Klasse Beitrag!
    Danke dafür.
    Im Zusammenhang mit den Zoll hätte ich eine Frage.
    Für die Rückreise und Nachweis der Kamera Ausrüstung.
    Kann man da die Registrierung bei den Kamera hersteller zu Hilfe nehmen, oder wird das eher nicht akzeptiert.
    Danke für deine Antwort.
    Rüdiger

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