Was dürfen Straßenfotografen?

07. März 2014
von dpunkt.buchauszüge
7 Kommentare

Wenn Sie reisen und im öffentlichen Raum fotografieren wollen, müssen Sie die jeweils geltenden Regeln kennen. Hier folgt eine Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen in ausgewählten Ländern.

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Gesetze können sich schnell ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu kontrollieren, welche Bestimmungen wann und wo gelten. Weiterführende Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf Straßenfotografie-Websites oder bei Fotografenverbänden in Ihrem Zielland.

USA

In den USA ist es gesetzlich zulässig, Fremde zu fotografieren, ohne deren Erlaubnis einzuholen, solange sie sich auf öffentlichen Plätzen befinden – Vertreter von Polizei und Behörden sowie Sicherheitskräfte einbegriffen. Niemand kann Sie zwingen, Ihre Bilder zu löschen, wenn Sie sich auf öffentlichen Plätzen aufhalten. Sie können auch von öffentlichen Plätzen aus private Plätze fotografieren. Auf privaten Plätzen dürfen Sie keine Menschen fotografieren, ohne um deren Erlaubnis zu bitten.

Großbritannien

In Großbritannien ist die Straßenfotografie grundsätzlich erlaubt, solange sie auf öffentlichen Plätzen geschieht. Es kann aber komplizierter werden. Wenn die Polizei den „begründeten Verdacht“ hat, Sie seien ein mit böswilligem Vorsatz fotografierender Terrorist, kann sie Sie festnehmen. In Großbritannien ist auch das Fotografieren von Kindern besonders heikel. Allerdings handelt es sich hier um eine gesetzliche Grauzone.

Kanada

In Kanada ist es weder illegal, noch verstößt es gegen das Urheberrecht, Menschen, Gebäude, öffentliche Kunst und öffentliche Skulpturen zu fotografieren. Aber Sie dürfen nicht auf privaten Plätzen fotografieren oder Fotos von Menschen in Bereichen machen, die billigerweise als Privatsphäre betrachtet werden, zum Beispiel in einer öffentlichen Toilette.

Australien

In Australien können Sie im Prinzip alles auf öffentlichen Plätzen fotografieren, wenn es keine Fotografierverbotsschilder gibt. Allerdings dürfen Sie keine Fotos von Menschen in Bereichen machen, die billigerweise als Privatsphäre betrachtet werden. Auch wenn Sie eine Person fotografieren dürfen, ohne deren Erlaubnis einzuholen, dürfen Sie die Fotos nicht für Werbezwecke nutzen (hierzu wäre ein sog. Model Release erforderlich).

Frankreich

In Frankreich brauchen Sie die Erlaubnis der Personen, die Sie in einem privaten Umfeld fotografieren wollen – es sei denn, es handelt sich um Berühmtheiten. Auf öffentlichen Plätzen zu fotografieren, ist erlaubt. Aber die französische Gesetzgebung verbietet es, Fotos ohne Einholen einer Genehmigung zu veröffentlichen. So wird die Verbreitung von Straßenfotos ausgerechnet in dem Land zu einer illegalen Handlung, das Henri Cartier-Bresson und viele andere berühmte Pioniere auf dem Gebiet der Straßenfotografie hervorbrachte.

Deutschland

In Deutschland dürfen Sie keine Fotos von Fremden veröffentlichen, ohne deren Erlaubnis einzuholen – es sei denn, die Personen sehen anonym oder ununterscheidbar aus. Fotos von Berühmtheiten (Popstars, Schauspieler, Politiker) dürfen hingegen veröffentlicht werden.

Schweden

In Schweden ist das Fotografieren von Menschen auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich erlaubt. Wenn Fotografierverbotsschilder aufgestellt sind, kann ein Unternehmen Ihnen bei Zuwiderhandlung allerdings den Zutritt verbieten, auch wenn das Fotografieren als solches gesetzmäßig bleibt. Wenn Bilder für eine nicht redaktionelle kommerzielle Verbreitung vorgesehen sind, muss deren Veröffentlichung genehmigt werden. Im Jahr 2012 hätten strengere Gesetze verabschiedet werden sollen, der Antrag wurde aber nach harter Kritik vieler Fotografen zurückgestellt.

Korea

In Korea haben Sie das Recht, Straßenfotos zu machen und zu veröffentlichen, solange die publizierten Bilder den Ruf der fotografierten Person nicht schwer schädigen. Sie dürfen das Foto einer Person nicht für kommerzielle Zwecke veröffentlichen, ohne dafür Erlaubnis einzuholen.

Japan

In Japan gibt es keine Gesetze, die die Straßenfotografie verbieten.

China

In China gibt es keine Gesetze, die die Straßenfotografie verbieten.

Bild und Text aus dem Buch Straßenfotografie von Eric Kim

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7 Kommentare:
  1. Die Aussage zu Deutschland ist falsch. Bereits das fotografieren einer Person berührt nach Rechtsprechung des BGH das Recht am eigenen Bild und erfordert eine Erlaubnis – Im Voraus!

  2. Wenn die Regeln in Deutschland so streng sind, dass ich eine Person auf der Straße nur mit deren Einverständnis ablichten darf, dann versteh ich nicht, wie da überhaupt noch eine Berichterstattung in den Medien möglich ist: im Fernsehen sehe ich einen Bericht über das Konsumverhalten der Deutschen, bei dem in einer Einkaufsstraße gefilmt wird, mit Menschen die scharenweise auf die Kamera zu und vorbei gehen, so dass man jedes einzelne Gesicht erkennen kann. Oder ich schlag die Zeitung auf und sehe das Foto eines Münchner Biergartens, in dem die Leute schon im Februar in die Sonne blinzeln. Die zehn bis fünfzehn Personen, die der Kamera am nächsten sitzen, sind eindeutig zu erkennen. Haben die Filmer und Fotografen von all diesen Menschen vorher eine schriftliche, juristisch wasserdichte Einverständniserklärung eingeholt, bevor sie auf den Auslöser drückten? Wohl kaum! Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass öffentlich rechtliche Sendeanstalten oder renommierte Tageszeitungen die Rechtslage einfach so ignorieren. Da muss es doch noch was dazwischen geben.

  3. Man soll sich mal vorstellen wenn es verboten wäre oder nur nach ihrer Einwilligung nach Personen mit aufs Bild zu nehmen.Man dürfte faktisch keine Bilder mehr machen,weil der öffentliche Raum nie menschenleer ist und auch gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstößt.Daher gibt es eben Ausnahmen,an denen sich jeder hier in Deutschland zu richten hat.

  4. leider unterscheiden die Einlassungen nicht zwischen fertigen von fotografien oder videos oder veröffentlichen von fotos und videos. die einlassungen differenzieren nicht genug , um als handlungsanweisung wirklich hilfreich zu sein.
    beispiel deutschland: das fotografieren und videografieren in der öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt, beim veröffentlichen ist darauf zu achten, ob personen bilddominierend oder nur als „beiwerk“ im bild vorkommen. bilddomonierend kann nur mit einverständnis der betroffenen geschehen. wenn sie deutlich sichtbar fotografieren und die personen nicht einschreiten gilt nach meiner kenntnis der aktuellen rechtsprechung die erlaubnis als erteilt. heimliches filmen und fotografieren in der privatsphäre ist aktuell sogar strafbar ähnlich wie heimliche tonaufnahmen. dabei dürfen offensichtliche sichtschutze nicht überwunden werden (z.B. eine 2m hecke um ein privatgrundstück mit hilfe einer leiter etc.) es macht aber sinn bilddominierende personen ausdrücklich um erlaubnis(zur veröffentlichung) zu fragen, zumal auch eine einmal gegeben erlaubnis auch jederzeit widerrufen werden kann. gegebenfalls sollte man sich vertraglich absichern. (passiertaber eher selten)

    mich würde interessieren, wie das z.b. in frankreich oder anderen europäischen ausland praktiziert wird.

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